Deutsche Botschaftsschule Peking

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An- und Abmeldung an der DSP

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in der Verwaltung der Schule.
Folgende Unterlagen werden benötigt:

Wir empfehlen, mindestens 3 Monate vor der Übersiedlung nach Peking mit der Schule Verbindung aufzunehmen.
Formulare zum Download finden Sie hier.
Die Formblätter sind auch im Sekretariat, Kindergarten oder per Mail erhältlich.

Wir möchten Sie bitten, zwecks Terminvereinbarung, vor ihrer Übersiedlung nach Peking mit der Schulleiterin, der Kindergartenleiterin oder der Schulverwaltung (Sandra Jumpertz) Kontakt aufzunehmen.

Abmeldung

Die Abmeldung von der Schule und dem Kindergarten kann nur schriftlich durch einen Erziehungsberechtigten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Quartals erfolgen (Quartalsende: 31.10., 31.01., 30.04., 31.07.).

Formulare zum Download finden Sie hier.

Schulgeldermäßigung ist auf schriftlichen Antrag an den Schulverein möglich. Jeder Antrag wird separat vom Schatzmeister des Schulvereins geprüft.


Neu: Zahlungsbedingungen für das Schuljahr 2011/2012

Die Beiträge für Schulkosten sind als Jahresgebühren zu entrichten. Ihre Höhe ist der Anlage Zahlungsbedingungen des Schulvereins 2011/2012 zu entnehmen.


Neu: Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2012/13

Zum Schuljahr 2012/13 werden aller Voraussicht nach nicht alle Aufnahmeanträge angenommen werden können, da nicht ausreichend Plätze in Schule und Kindergarten zur Verfügung stehen. Der Schulvorstand wird in Abstimmung mit der Schulleitung über die Aufnahmeanträge zu festgelegten Terminen entscheiden und die dann jeweils zur Verfügung stehenden Plätze vergeben.

Aufnahmemitteilung im Februar 2012

Der Vorstand hat im Februar über alle bis Ende Januar 2012 eingegangenen Aufnahmeanträge entschieden. Die Schulverwaltung hat den Familien bis Ende Februar die Entscheidungen mitgeteilt; leider konnten nicht alle Anträge angenommen werden, mehrere Anträge mussten auf die Warteliste gesetzt werden. Für diejenigen Kinder, die eine Aufnahmezusage erhielten, wurde die Aufnahmegebühr zeitgleich mit der Zusage in Rechnung gestellt. Die Aufnahmezusage wird zurückgenommen, falls die Aufnahmegebühr nicht fristgerecht entrichtet wird; die frei werdenden Plätze können dann wieder vergeben werden.

Aufnahmemitteilung im Mai 2012

Die Abmeldefrist zum Schuljahresende für Kinder und Schüler an der DSP ist Ende April. Damit wird die Schule zu Anfang Mai ein genaues Bild über die freien Plätze zum neuen Schuljahr haben. Der Vorstand wird über alle Aufnahmeanträge auf der Warteliste zusammen mit den bis zum 30. April 2012 neu eingehenden Aufnahmeanträgen Mitte Mai entscheiden. Die Familien werden dann umgehend informiert.

Aufnahmemitteilung im Juni 2012

Falls nach der Aufnahmeentscheidung im Mai noch Plätze frei werden sollten, können diese an Schüler und Kinder, die auf der Warteliste stehen oder für die neue Aufnahmeanträge bis zum 31. Mai 2012 gestellt wurden, vergeben werden. Es ist nicht zu erwarten, dass dies viele Plätze sein werden.

Fragen und Antworten

Frage: Ich habe Ende Februar die Mitteilung erhalten, dass mein Kind auf Warteliste gesetzt ist. Wie groß ist die Chance, dass die Aufnahme dann im Mai zugesagt wird?
Antwort: Dies ist abhängig von den für die betreffende Klassenstufe eingehenden tatsächlichen Abmeldungen. Für die Aufnahmeentscheidung im Februar konnten nur die unverbindlichen Abmeldungen aus einer Abfrage zum Verbleib in Peking zugrunde gelegt werden.

Frage: Wir haben für unsere beiden Kinder den Aufnahmeantrag gestellt, jetzt aber nur die Zusage für ein Kind erhalten, das andere Kind wurde auf die Warteliste gesetzt. Können wir davon ausgehen, dass das zweite Kind im Mai aufgenommen wird?
Antwort: Geschwister von bereits aufgenommenen Kindern werden bevorzugt aufgenommen. Ob eine Aufnahme im Mai möglich wird, hängt von der Anzahl der in der Stufe zur Verfügung stehenden Plätze ab.

Frage: Auf welcher Position in der Warteliste steht mein Kind?
Antwort: Die Warteliste wird ohne Reihenfolge geführt. Über alle zu einem Aufnahmetermin vorliegenden Anträge wird einschließlich der neu hinzugekommenen Anträge erneut entschieden.

Frage: Wir haben von der Schule die Aufnahmezusage erhalten, jetzt aber von unserem Arbeitgeber erfahren, dass die Entsendung aufgehoben oder verschoben wird. Was müssen wir tun?
Antwort: Bitte informieren Sie die Schule so schnell wie möglich schriftlich, damit der frei werdende Platz für andere Kinder vergeben werden kann.

Frage : Wir haben die Aufnahmezusage erhalten und gleich die Aufnahmegebühr bezahlt; möchten jetzt aber die Aufnahme stornieren. Zahlt die Schule die Aufnahmegebühr an uns zurück?
Antwort: Die bereits bezahlte Aufnahmegebühr wird nur dann erstattet, wenn die Stornierung des Aufnahmeantrages noch innerhalb der Zahlungsfrist (50 Tage ab Rechnungsdatum) erfolgt.

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