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Zahlungsbedingungen für das Schuljahr 2008/2009
0. Vorbemerkung
Das Haushaltsjahr des Deutschen Schulvereins Peking beginnt am 1. August des Jahres und endet am 31. Juli des nachfolgenden Jahres. Das Haushaltsjahr ist in folgende Quartale unterteilt:1. Quartal - August/September/Oktober
2. Quartal - November/Dezember/Januar
3. Quartal - Februar/März/April
4. Quartal - Mai/Juni/Juli
1. Mitgliedschaft im Deutschen Schulverein Peking
Für die Aufnahme eines Kindes in die Schule oder in den Kindergarten ist die Mitgliedschaft mindestens eines Erziehungsberechtigten Voraussetzung.Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird bei Aufnahme in den Verein fällig. Er beträgt 130,00 Euro.
2. Aufnahmegebühr
Für jedes Kind, das die Deutsche Botschaftsschule Peking oder den Kindergarten an der Deutschen Botschaftsschule Peking besucht, wird eine Aufnahmegebühr von 2.600,00 Euro erhoben. Diese Zahlung ist einmalig und nicht rückzahlbar.3. Weitere Gebühren (Stand: 01.09.2008)
| Schulgeld | |
| für die Klassen 5 bis 11 (G8) | 7.800,00 Euro |
| für alle anderen Klassen | 7.100,00 Euro |
| Hortgebühr | |
| Grundschule | 2.000,00 Euro |
| Busgebühr | |
| Nutzung des Kiga-/Schulbusses | 800,00 Euro |
| Kindergarten/Vorschule | |
| Jahresgebühr | 5.100,00 Euro |
| Erweitertes Nachmittagsprogramm Kindergarten | 1.000,00 Euro |
| Materialgeld Kindergarten | 50,00 Euro |
| Shuttlebus von der Schule zum Kindergarten | kostenlos |
| Zusatzunterricht | |
| z.B. Französisch nachlernen, Latein weiterführen, etc | 1.200,00 Euro |
| Einzelunterricht in z.B. Mathematik | 2.000,00 Euro |
Die Kosten für Lernmittel (Schulbücher, Hefte, …) sind von den Eltern zu tragen.
Eventuell fallen Gebühren für Arbeitsgemeinschaften bzw. Sprachunterricht an.
Beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten wird abhängig vom Aufnahmedatum immer das volle Quartal berechnet.
Beim Austritt wird abhängig vom Abgangsdatum immer das volle Quartal berechnet.
Schulgeldermäßigung ist auf Antrag möglich.
4. Mahngebühren
Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen, hierbei ist das Eingangsdatum des Betrages auf dem Konto des Schulvereins maßgeblich, erfolgt eine schriftliche Zahlungsaufforderung, bei der eine Mahngebühr von 25,00 Euro erhoben wird. Nach jeweils weiteren 30 Tagen erfolgen weitere Zahlungsaufforderungen, bei denen Mahngebühren in Höhe von 50,00 Euro für die zweite und 75,00 Euro für die dritte Zahlungsaufforderung in Rechnung gestellt werden. Die Mahngebühren werden kumuliert eingefordert.5. Bankbearbeitungsgebühren
Die Bank- bzw. Überweisungsgebühren sind vom Mitglied zu tragen.6. Ermäßigung von Schulgeld und/oder Kindergartenbeitrag
Schulgeldermäßigung ist auf Antrag möglich.7. Schulbusverkehr
Der Busbetrieb wird zum Beginn des Schuljahres aufgenommen und endet am Schuljahresende. Beachten Sie bitte auch unsere Busordnung. Die Kündigungsfrist zum Monatsende gilt mit dem Posteingang.8. Bankverbindung
Deutscher Schulverein PekingDresdner Bank AG Bonn
Kontonummer: 02 073 973 00
Bankleitzahl: 370 800 40
Barzahlungen der vorgenannten Beiträge sind nicht möglich.
Zahlungsbedingungen des Schulvereins als Download (pdf)

