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Busordnung
Busordnung
November, 2004
Sehr geehrte Eltern, liebe Busteilnehmer,
aufgrund eines aktuellen Ereignisses (auf den Schulbus der innerstädtischen Linie ist ein anderes Fahrzeug aufgefahren, noch bevor das erste Kind abgeholt wurde), das eine zeitliche Verzögerung des Bustransportes unserer Schulkinder zur Folge hatte aber auch im Vorfeld der kommenden Wintermonate, die eine Verspätung der Schulbusse wegen extremer Wetterbedingungen (Schneefall, Verkehrsstaus, etc.) zur Folge haben könnten, geben wir Ihnen heute folgende Informationen:
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1. Im Falle einer Verspätung der Schul- und Kindergartenbusse wird die Schulverwaltung vom Buspersonal entsprechend informiert. Der Busbeauftragte, Peter Pfeifer, setzt sich danach umgehend mit dem jeweiligen Compoundvertreter in Verbindung und veranlasst die telefonische Benachrichtigung der Eltern.
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2. Zeichnet sich bei den morgendlichen Fahrten zur Schule bzw. zum Kindergarten eine gravierende zeitliche Verzögerung bei der Abholung der Buskinder ab, so werden die Eltern entsprechend informiert. Die Eltern entscheiden dann, ob in diesem Ausnahmefall das Kind von den Eltern selbst in die Schule gebracht werden kann bzw. ob das Kind ein Taxi zur Schule nehmen darf. Sind beide Möglichkeiten ausgeschlossen, so informieren die Eltern umgehend die Schule. In Einzelfällen wird dann das Kind vom Fahrer der Schule abgeholt, allerdings mit entsprechender zeitlicher Verzögerung.
Wir hoffen, Ausnahmesituationen zur Zufriedenheit aller Schulbusteilnehmer damit regeln zu können. Dennoch sind wir in solchen Situationen auf Ihre Mithilfe angewiesen und hoffen auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Pfeifer - Busbeauftragter -
Die Busordnung regelt vier verschiedene Teilbereiche des Busdienstes der DSP...
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die Organisation des Busdienstes durch das Busgremium, den Schulvereinsvorstand und die Schulverwaltung,
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die Busbenutzung,
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die Pflichten der Aufsichtspersonen und
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Fragen der Sicherheit bei Fahrzeugpannen und in Notfallsituationen.
1. Organisation
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Der allgemeine Betrieb des Busdienstes der Deutschen Botschaftsschule Peking wird von einem Busgremium, dem Schulvereinsvorstand und der Schulverwaltung geleitet.
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Dazu wählen zu Beginn des Schuljahres die Eltern, deren Kinder eine bestimmte Buslinie benutzen, einen Busbeauftragten und einen Stellvertreter.
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Die Versammlung der Busbeauftragten und deren Stellvertreter bildet das Busgremium. Entscheidungen innerhalb der Versammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen.
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Die Benennung eines Busbeauftragen und eines Stellvertreters pro Linie ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung dieser Linie.
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Das Busgremium entscheidet über Einrichtung und Einstellung von Buslinien und Haltestellen. Für die Einrichtung einer Haltestelle ist grundsätzlich eine Mindestanzahl von vier Schülern / Kindergartenkindern erforderlich.
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Das Busgremium wählt aus seiner Mitte einen Sprecher und einen Stellvertreter. Beide sind berechtigt, im Namen des Gremiums Anträge an den Vorstand zu stellen und die Interessen des Busgremiums auf den Schulvorstandssitzungen zu vertreten.
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Der Schulvereinsvorstand vertritt durch einen Vertreter seine Interessen in den Sitzungen des Busgremiums.
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Der Vorstand des Schulvereins ist verantwortlich für die Verträge und das Budget des Busbetriebes. Der Schatzmeister legt darüber auf der jährlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.
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Das Budget und die Höhe des Busgeldes wird zwischen Schulvorstand und Busgremium abgestimmt.
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Die Rechnung über das Busgeld wird von der Schulverwaltung gestellt.
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Das Busunternehmen stellt eine Aufsicht durch Begleitpersonen in den Bussen.
2. Busnutzungsordnung
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Der Schulbus darf ausschließlich von Busgeld zahlenden Schul- und Kindergartenkindern und Busgeld zahlenden Angestellten der Schule benutzt werden.
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Die Buslinien dürfen nur von den regulären Benutzern der Haltestellen auf der Linie genutzt werden. Einzelfahrten auf fremden Linien sind erlaubt, wenn ausreichend Sitzplätze vorhanden sind. Der Transport von Gruppen linienfremder Fahrtgäste (z. B. Geburtstagsgäste) kann nicht garantiert werden.
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Die Eltern tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder in Schulbus. Für einen reibungslosen Schulbustransfer ist die Mithilfe der Eltern unverzichtbar.
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Die Kinder stehen abholbereit am festgelegten Ort. Der Bus wartet nicht. Es darf nur in stehende Busse ein- und ausgestiegen werden. Die Kinder müssen während der Fahrt auf ihren Plätzen sitzen bleiben und während der gesamten Fahrt die Sicherheitsgurte geschlossen halten. Die Kinder des Kindergartens und der Grundschule dürfen aus Sicherheitsgründen nicht auf den vordersten Sitzbänken Platz nehmen.
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Im Bus darf nicht geraucht werden.
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Den Weisungen der Fahrer und der Begleitpersonen ist Folge zu leisten.
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Während der Fahrt hat jegliche Ablenkung der Fahrer zu unterbleiben. Das Abspielen von Kassetten ist nur mit Kopfhörer gestattet.
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Den Kindern ist nicht gestattet die Fenster zu öffnen oder sich aus dem Fenster zu lehnen.
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Die Buseinrichtungen sind sorgsam zu behandeln und dürfen nicht mutwillig beschädigt oder beschmutzt werden. Sollte dies jedoch der Fall sein, werden die Eltern haftbar gemacht.
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Rücksichtsvolle Umgangsformen und vor allem ein angemessener Umgangston sollten während der Fahrt selbstverständlich sein.
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Die älteren Schüler sollten aus Einsicht in die Notwendigkeit eines sicheren Bustransportes den jüngeren Mitfahrern verantwortungs- und verständnisvoll dabei helfen, die Regeln zu verstehen und einzuhalten.
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Verstößt ein Schüler gegen die Busordnung, so wird er verwarnt. Bei einem erneuten Verstoß kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden. Der Ausschluss wird vom Sprecher des Busgremium in Absprache mit der Schulleitung beschlossen. Ein Recht auf teilweise Rückzahlung des Busgeldes besteht nicht.
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Bei Verspätungen wird die Schule, nicht jedoch die einzelnen Eltern informiert. Für Rückfragen wenden sich die Eltern an die Busbeauftragten oder an das Schulsekretariat. Die Schüler sind gehalten bei Verspätungen auf den Bus zu warten.
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Vor der Abfahrt und nach der Rückkehr der Busse unterstehen die Kinder der Aufsicht der Eltern.
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Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtende begeben sich die Kinder unverzüglich auf das Schulgelände bzw. zum Schulbus. Die Kinder des Kindergartens und der ersten Grundschulklasse werden von einem Erzieher bzw. Lehrer zum Bus begleitet. Der betreffende Lehrer kann auch einen anderen Erwachsenen mit dieser Aufgabe betrauen.
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Für Schäden und Unfälle, die durch Schüler verursacht werden, können nur die Eltern der betreffenden Schüler haftbar gemacht werden.
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Einzelfälle, die nicht in den Regeln aufgeführt sind, werden vom Busgremium, in besonderen Fällen nach Rücksprache mit der Schulleitung, entschieden.
3. Pflichten der Aufsichtspersonen
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Die Busbegleitung sorgt für Ruhe und Ordnung und vor allem für die Einhaltung der Busregeln.
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Jeder Bus ist mit einer Namensliste der mitfahrenden Kinder, einem Verzeichnis der Telefonnummern von Schule, Polizei und Krankenhaus, einer auf chinesisch geschriebenen Notfall-Checkliste, einem Erste-Hilfe-Kasten und einer Notfallausstattung ausgerüstet. Busfahrer und Busbegleitung sollen wissen, wo sich diese Dinge befinden. Wird etwas aus dem Erste-Hilfe-Kasten entnommen, so informiert die Busbegleitung die Schule. Die Vollständigkeit wird wöchentlich überprüft.
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Busfahrer und Busbegleitung sollen über Grundkenntnisse in erster Hilfe verfügen. Das Busgremium bietet jährlich einen - für Fahrer und Begleitung kostenlosen - Kurs in Erster Hilfe an.
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Busfahrer und Busbegleitung sollen über in der Nähe der Fahrtroute gelegene Krankenhäuser informiert sein.
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Die Busordnung liegt in Chinesischer Sprache der Busbegleitung und den Fahrern vor.
4. Sicherheitsregeln für Ausnahmesituationen im Bus
Was tun die Schüler - was tun Busfahrer und Ayi
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Ältere Schüler helfen den jüngeren.
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Busfahrer und Ayi ordnen in Notfallsituationen an, was zu tun ist.
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Sie sind in der Lage, erste Hilfe zu leisten und mit dem Mobiltelefon Unterstützung zu rufen.
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Der Busfahrer informiert die Schule über außerplanmäßige Fahrtunterbrechungen und die Gründe dafür. Er informiert auch die Schule, wenn der Bus weiterfahren kann. Wenn notwendig fordert er einen Ersatzbus an.
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Wenn Hilfe geleistet werden muss, werden Busfahrer und Ayi Unterstützt von älteren Schülern.
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Falls der Bus auf offener Strecke halten muss, bleiben alle Passagiere angeschnallt sitzen, bis sie von Fahrer oder Ayi aufgefordert werden auszusteigen.
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Falls der Bus geräumt werden muss, achten die Ayi, der Busfahrer und die älteren Schüler darauf, dass die jüngeren an einen sicheren Ort gelangen. Möglichst direkt Umstieg in einen Ersatzbus.
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Beim Ein- und Aussteigen muss besonders aufgepasst werden. Der Busfahrer öffnet immer nur eine Tür. Die Ayi steigt immer als letzte ein und als erste aus.
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Bei Busverspätungen auf der Rückfahrt von der Schule warten die Passagiere auf dem Schulgelände und nicht auf der Strasse.
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Kindergartenkinder, die nicht unmittelbar am Bus abgeholt werden, dürfen nicht aussteigen.
Diese Busordnung wurde vom Busgremium am 07.02.2001 und vom Schulvorstand am 22.02.2001 beschlossen. Sie tritt sofort in Kraft.
Zusätzliche Informationen zum Busbetrieb
Durch die Ausgabe von Busausweisen und Einzelfahrkarten möchten wir den Wünschen der Eltern entgegenkommen und Schülerinnen, Schülern und Kindergartenkindern den Besuch von Freunden in und um Peking im Rahmen unseres Busnetzes ermöglichen.
Hinweise für Einzelfahrkarten und Busausweise:
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Die Einzelfahrkarte kann in der Verwaltung Montag-Freitag in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.20 Uhr zu einem Preis von 25 RMB gekauft werden. Es werden keine Rechnungen und Quittungen über Einzelfahrkarten erstellt. Es erfolgt keine Rückerstattung nicht verbrauchter Einzelfahrkarten.
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Es ist nicht möglich die Kinder vom Busbetrieb abzumelden und im Gegenzug Einzelfahrkarten zur Schulbusnutzung zu kaufen. Sollte dies in einem Fall bekannt werden, wird die Einzelfahrkartenregelung direkt aufgehoben.
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Ein Einzelfahrkartenausweis berechtigt Schülerinnen, Schüler und Kindergartenkinder zur einmaligen Nutzung einer Buslinie. Einzelfahrkarten können nicht von Eltern zur eigenen Nutzung des Schulbusses erworben werden. Angestellte der Deutschen Botschaftsschule Peking können Einzelfahrausweise kaufen.
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Einzelfahrkarteninhaber können den Schulbus nur nutzen, wenn ausreichend Sitzplätze zur Verfügung stehen. Busausweisinhaber werden bevorzugt transportiert.
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Die Kinder sind nur auf dem direkten Schulweg (von zu Hause in die Schule und zurück) durch die Unfallversicherung des Deutschen Schulvereins Peking abgedeckt. Mit dem Kauf einer Einzelfahrkarte akzeptieren Sie, dass für Ihr Kind kein Versicherungsschutz besteht.
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Sollte der Bus ohne gültigen Fahrausweis genutzt werden, ist eine Strafgebühr in Höhe von 500 RMB zu zahlen.
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Es liegt im Verantwortungsbereich des Busnutzers auf eine Entwertung der Fahrkarte beim Betreten des Busses zu achten.
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Der Einzelfahrkartenkäufer erkennt die Busordnung und Sicherheitsvorschriften des Deutschen Schulvereins Peking und der Interessengemeinschaft der Busnutzer an.
Busausweiskarten
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Die Jahreskarte berechtigt den Busnutzer das gesamte Busnetz der Schule zu nutzen. Der Versicherungsschutz der Unfallversicherung des Deutschen Schulvereins Peking besteht nur auf dem direkten Schulweg.
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Alle registrierten Schulbusnutzer erhalten einen Busausweis. Der Busausweis wird bei Anmeldung erstellt und verliert bei Abmeldung seine Gültigkeit.
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Der Verlust eines Ausweises ist in der Verwaltung zu melden. Die Karte ist nicht übertragbar.
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Der Ausweis ist unaufgefordert bei Betreten des Schulbusses vorzuzeigen.
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Jeder Jahreskarteninhaber erhält pro Schuljahr 10 Einzelfahrkarten zur Weitergabe an befreundete Schülerinnen, Schüler und Kindergartenkinder. Geburtstagsveranstaltungen sind weiterhin anzumelden. Eine Auszahlung des RMB Gegenwertes ist nicht vorgesehen.
Ansprechpartner bei Fragen um den Schulbus ist Herr Pfeifer. Er ist Montags bis Freitags in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.20 Uhr in der Verwaltung und wird Ihnen gern bei Rückfragen zur Verfügung stehen. Die Einzelfahrkarten können Sie ebenfalls bei Herrn Pfeifer kaufen. Sie können ihn telefonisch unter 6532 2535 oder per Mail unter der folgenden Adresse bus.dsp (ät) dspeking.net.cn * erreichen.
Sollte Ihr Kind gegen die Busregeln verstoßen, erhält es über Sie zunächst eine Benachrichtigung, bei Wiederholung kann Ihr Kind von der Busbeförderung für eine begrenzte Zeit ausgeschlossen.
Die Bus-Ayis führen ein Busbuch. In dieses Buch werden Schüler eingetragen, die sich während der Busfahrt nicht korrekt verhalten.
| *Um dem Missbrauch von Emailadressen durch Spam-Programmen vorzubeugen, ist das @ - Zeichen durch Leerzeichen und (ät) ersetzt worden., |

